Es gibt einige Gesetzen und Vorschriften, welche für den Amateurfunk gelten bzw. welche
zum Beispiel beim Selbstbau von Geräten oder dem Antennenbau beachtet werden müssen.
Natürlich muss man diese nicht alle auswendig hersagen können. Aus diesem Grunde
stellen wir Ihnen hier die passenden Links zur Verfügung.
- AFuG - Gesetz über den Amateurfunk (1997)
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In diesem Gesetz wird der Amateurfnk als Funkdienst definiert. Das erste "Gesetz über den Amaterufnk" enstand bereits 1949 und hatte
bis 1997 Gültigkeit.
- AFuV - Verordnung zum Gesetz über den Amateurfunk (2005)
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Diese Verordnung enthält genaue Bestimmungen für die Umsetzung des "Gesetz über den Amateurfunk".
- Erste Verodnung zur Änderung der Amateurfunkverordnung (2006)
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Mit dieser Verordnung werden die Regelungen für den Amateurfunkdienst neuen Gegebenheiten sowohl im nationalen als auch im internationalen Bereich angepasst. Dies betrifft insbesondere die Umsetzung von Empfehlungen innerhalb der CEPT (Europäische Konferenz der Verwaltungen für Post und Telekommunikation) betreffend die Einführung einer so genannten Einsteiger-Zeugnisklasse zur gegenseitigen Anerkennung sowie die Umsetzung von Bestimmungen der Frequenzbereichszuweisungsplanverordnung.
- Amtsblattverfügungen und Mitteilungen
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In Amtsblattverfügungen und Mittteilungen werden weitere Details von AFuG und AFuV
geregelt, welche nicht durch ein Gesetz oder eine Verordnung gerelegt werden müssen (z.B. Rufzeichenverteilung, Einzelheiten zu
Amateurfunk-Prüfungen etc.
- VDE-Vorschriften und DIN-Normen
Natürlich gelten die einschlägigen
VDE und
ISO Normen und Vorschriften
selbstverständlich auch für den Amateurfunkdienst, inbseosndere für den Bau
von elektrischen Anlagen (Sender, Empfänger, Zubehör, Antennen etc) z.B. die Vorschrift
VDE 0100.
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