Wer Funkamateur werden will, muss bei einer Aussenstelle der
Bundesnetzagentur
eine Prüfung zum "Errichten und Betreiben einer Amateurfunkstelle" ablegen. Nach
bestandener Prüfung erteilt diese eine Genehmigung zum Betrieb der
Amateurfunkstation und teilt ein Rufzeichen aus der für den Amateurfunk in Deutschland
vorgesehenen Rufzeichenreihen zu.
Es gibt in Deutschland aktuell zwei Prüfungsklassen:
- A - Alle Frequenzen, alle Betriebsarten, max. Sendeleistung 750 Watt
PEP
- E - Frequenzen: 1,81-2,0 MHz / 3,5-3,8 MHz / 21,0-21,45 MHz / 28,0-29,7 MHz / 144,0-146,0 MHz / 430-440 MHz / 10,0-10,5 GHz,
alle Betriebsarten, max. Sendeleistung 100 Watt (je nach Frequenzbereich)
PEP
Die Fragenkataloge, auf welche die prüfungen basieren, können im nachfolgenden heruntergeladen werden:
Fragenkatalog Klasse E bis 31.12.2006
Fragenkatalog Klasse E ab 01.01.2007 - Technik
Fragenkatalog Klasse A ab 01.07.2007 - Technik
Fragenkatalog Klasse A & E ab 01.01.2007 - Betriebstechnik und Vorschriften
Die Prüfung besteht aus folgenden 3 Teilen:
- Betriebliche Kenntnisse
Hier muss man nachweisen, dass man in der Lage ist, einen gesetzlich einwandfreien Funkbetrieb
durchführen zu können. Hierzu gehören Kenntnisse über Frequenzen, Betriebsarten,
Funkbetriebsabwicklung etc.
- Technische Kenntnisse
Da es einem Funkamateur erlaubt ist, seine verwendeten Gerätschaften selbst zu bauen oder
zu modifizieren
und seine Geräte nicht, wie jede andere Sende- oder Empfangsanlage, einer Typen-Prüfung
benötigen, muss er in diesem Prüfungsteil die dafür erforderlichen Kenntnisse
nachweisen. Gefragt wird hier
nach Sender- und Empfängertechnik, allgemeiner
HF-Technik, Antennenbau sowie allgemeinen
elektrotechnischen und elektronischen Kenntnissen.
- Kenntnisse von Vorschriften
Hier werden die Kenntnisse der entsprechenden Verordnungen und Gesetze (AFuG, AFuV, TKG,
VO-Funk), sowie elektrotechnischer Schutzbestimmungen erfragt.
Jeder der vorgenannten Prüfungsteile wird aus einem Katalog zusammengestellt,
welcher Fragen im Multiple-Choice
Verfahren enthält.
Nach der bestanden Prüfung bekommt man in der Regel direkt die Genehmigungs-Urkunde ausgehändigt und kann nach
Abschluss der Prüfung sofort auf Sendung gehen. Dem Funkamateur wird ein Rufzeichen zugeteilt, welches er in
der Zukunft zur Identifikation seiner Station im Funkbetrieb benutzen muss.
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