Gestze und Vorschriften |
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Das ehemalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT), dessen Aufgaben jetzt durch das
Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und deren verwaltungsbehörde
Bundesnetzagentur wahrgenommen werden, veröffentlichte im Amstblatt 23, vom 25.09.1996 erstmalig
die Freigabe von drei Kanälen im 149 MHz Bereich für jedermann. Durch das Auslaufen der in Vfg 156/96 freigegebenen Kanäle im Jahre 2005 wurde eine neue Verfügung notwendig, welche die Freigabe bis ins Jahr 2015 verlängert.
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