Gestze und Vorschriften

Das ehemalige Bundesministerium für Post und Telekommunikation (BMPT), dessen Aufgaben jetzt durch das Bundesministerium für Wirtschaft (BMWi) und deren verwaltungsbehörde Bundesnetzagentur wahrgenommen werden, veröffentlichte im Amstblatt 23, vom 25.09.1996 erstmalig die Freigabe von drei Kanälen im 149 MHz Bereich für jedermann.

Durch das Auslaufen der in Vfg 156/96 freigegebenen Kanäle im Jahre 2005 wurde eine neue Verfügung notwendig, welche die Freigabe bis ins Jahr 2015 verlängert.

    Allgemeinzuteilung von Frequenzen im Frequenzbereich 149,01875 MHz – 149,05625 MHz für die Nutzung durch die Allgemeinheit für Funkanwendungen für die Sprachkommunikation mit Handsprechfunkgeräten über kurze Entfernungen
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